Ev. Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel
Veröffentlichung der als gewählt geltenden Presbyteriumsmitglieder (§ 26 PWG)
Veröffentlichung ab 16. Oktober 2023
In der Ev. Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel findet am 18. Februar 2024 keine Wahl des Presbyteriums statt. Hintergrund dafür ist, dass sich für 12 Presbyterstellen im Presbyterium 11 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl gestellt haben.
Auf begründeten Antrag hat der Kreissynodalvorstand entschieden, dass die Wahl in der Ev. Kirchengemeinde Düsseldorf-Oberkassel am 18. Februar 2024 nicht stattfindet.
Die folgenden 11 Kandidatinnen und Kandidaten gelten gemäß der Entscheidung des Kreissynodalvorstandes vom 09.10.2023 als gewählt:
(Presbyterinnen/Presbyter = Vorschlagsliste 1)
Ambaum, Heike Dr. Odewald, Jendrik
Bender, Heike Sauerland, Marie-Louise
Bruhn, Friedemann Seyfarth, Martina
Dumrath, Karsten Siebke-Holzapfel, Brita
Heibey, Christopher Spitzer, Gordon
Kühbacher, Justus
(beruflich Mitarbeitende = Vorschlagsliste 2):
Gonda, Sabine
Da nicht mehr beruflich Mitarbeitende vorgeschlagen wurden, als Stellen zu besetzen sind, gilt die Vorgeschlagene als gewählt (§5 Absatz 1 MWG).
Alle Genannten werden am 10.03.2024 im Gottesdienst in der Auferstehungskirche um 11.00 Uhr in ihr Amt eingeführt.
Rechtsmittelbelehrung (zu § 25 PWG)
Gegen das Wahlergebnis kann von jedem in das Wahlverzeichnis eingetragenen Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Düsseldorf, Hohe Straße 16, 40213 Düsseldorf schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei.